1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Gasser Timing, Inhaber Patrick Gasser, 4208 Nunningen, Schweiz.
Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Gasser Timing (nachfolgend «Auftragnehmer») und den jeweiligen Veranstaltern oder Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»).
Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden.
Die AGB gelten insbesondere für elektronische Zeitmessung, Teilnehmerverwaltung, Ergebnisdienste, technische Ausrüstung und die damit verbundenen Dienstleistungen bei Sportveranstaltungen.
2. Vertragsabschluss
Anfragen und Offerten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte durch den Auftraggeber in Textform angenommen oder ein Auftrag von Gasser Timing ausdrücklich bestätigt wird.
Mit der Annahme einer Offerte erkennt der Auftraggeber diese AGB an, sofern sie ihm vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden.
Massgebend für den Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ist die jeweilige Offerte beziehungsweise die individuelle Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang
Gasser Timing bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Elektronische Zeitmessung mittels RFID-Technologie
- Bereitstellung und Verwaltung von Transpondern
- Start-, Ziel-, Runden- und Zwischenzeitmessung
- Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnislisten
- Live-Ranglisten und Online-Ergebnisdienste
- LED-Zeitmessanzeigen und Informationsbildschirme
- Technische Betreuung vor Ort
- Einrichtung und Konfiguration der Zeitmesssoftware
- Teilnehmerverwaltung und Anmeldedienstleistungen
- Individuelle Zeitmesslösungen für spezielle Veranstaltungsformate
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte.
Zusätzliche Leistungen werden nach vorgängiger Vereinbarung separat verrechnet.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Organisation und sichere Durchführung der Veranstaltung.
Er stellt insbesondere sicher, dass:
- vollständige und korrekte Teilnehmerdaten rechtzeitig zur Verfügung stehen;
- geeignete Standorte für Messstellen und technische Einrichtungen vorhanden sind;
- erforderliche Strom- und gegebenenfalls Internetanschlüsse bereitstehen;
- der Zugang zu Messstellen und Geräten gewährleistet ist;
- Gasser Timing rechtzeitig über Änderungen von Strecken, Startzeiten und Wettbewerben informiert wird;
- Teilnehmende über die korrekte Befestigung und Verwendung der Transponder informiert werden;
- notwendige Bewilligungen, Sicherheitsmassnahmen und Versicherungen vorhanden sind.
Entstehen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorgängiger Absprache verrechnet werden.
5. Zeitmessung und Ergebnisqualität
Gasser Timing setzt professionelle Zeitmesssysteme und geeignete technische Verfahren ein.
Die Zeitmessung erfolgt mit grösstmöglicher Sorgfalt.
Eine lückenlose Erfassung sämtlicher Transponder kann jedoch nicht unter allen Umständen garantiert werden.
Mögliche Ursachen für fehlende oder fehlerhafte Erfassungen sind insbesondere:
- nicht oder falsch befestigte Transponder;
- beschädigte oder nicht funktionierende Transponder;
- technische Störungen;
- Strom- oder Netzwerkunterbrüche;
- unvorhersehbare äussere Einflüsse;
- nicht ordnungsgemässe Passage der Messstellen.
Gasser Timing bemüht sich, erkennbare Fehler zu prüfen und soweit möglich zu korrigieren.
Die abschliessende sportliche Bewertung, die Anwendung des Wettkampfreglements und die Genehmigung der offiziellen Rangliste liegen beim Veranstalter.
6. Live-Ergebnisse und Onlinedienste
Online-Ranglisten, Live-Ergebnisse und digitale Anzeigen sind zusätzliche Informationsdienste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sie können aufgrund technischer Störungen, Verbindungsproblemen oder Ausfällen externer Dienstleister zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
Gasser Timing bemüht sich um die schnellstmögliche Wiederherstellung der vereinbarten Funktionen.
Vorläufige Live-Ergebnisse können von der endgültigen Rangliste abweichen.
7. Bereitgestellte Geräte und Transponder
Sämtliche von Gasser Timing zur Verfügung gestellten Geräte bleiben dessen Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wiederverwendbare Transponder sind nach der Veranstaltung gemäss Vereinbarung zurückzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmenden über eine allfällige Rückgabepflicht zu informieren und bei der Rückgabe mitzuwirken.
Für schuldhaft verursachte Verluste oder Beschädigungen können die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Ersatzkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
Normale Abnutzung bei bestimmungsgemässer Verwendung wird nicht verrechnet.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus der individuellen Offerte.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Eine allfällige Mehrwertsteuer wird entsprechend der gesetzlichen Steuerpflicht ausgewiesen.
Soweit keine andere Vereinbarung besteht, erfolgt die Rechnungsstellung nach der Veranstaltung.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Zusätzliche, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen sowie vereinbarte Mehrkosten werden separat verrechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Absage, Verschiebung und Vertragsbeendigung
Bei einer Absage oder Verschiebung informiert der Auftraggeber Gasser Timing so früh wie möglich.
Bereits erbrachte Leistungen sowie vereinbarte und nicht mehr vermeidbare Drittkosten können nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Verschiebung wird nach Möglichkeit ein neuer Termin vereinbart. Eine Verfügbarkeit von Gasser Timing am Ersatztermin kann nicht garantiert werden.
Die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.
Soweit auf das Vertragsverhältnis die auftragsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen, bleibt insbesondere das jederzeitige Kündigungsrecht gemäss Art. 404 OR unberührt.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Vertragsparteien können die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Einschränkungen, grossflächige Stromausfälle und andere aussergewöhnliche Ereignisse.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über die Auswirkungen.
Beide Parteien bemühen sich um eine angemessene Lösung.
Die finanziellen Folgen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
11. Haftung
Gasser Timing haftet für Schäden aus Vertragsverletzungen nach Massgabe des anwendbaren Schweizer Rechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.
Gasser Timing übernimmt keine Verantwortung für die allgemeine Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung, insbesondere für Streckensicherung, medizinische Versorgung, Verkehrsregelung und das Verhalten der Teilnehmenden, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich übernommen wurden.
Für Störungen durch externe Anbieter haftet Gasser Timing nur, soweit ihm eine eigene haftungsbegründende Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.
12. Datenschutz
Gasser Timing verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich verantwortlich für die rechtmässige Erhebung und Bereitstellung der Teilnehmerdaten sowie die Information der Teilnehmenden über die beabsichtigte Verwendung und Veröffentlichung ihrer Daten.
Soweit Gasser Timing Daten als Auftragsbearbeiter verarbeitet, erfolgt dies nach den dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
Der Einsatz weiterer Auftragsbearbeiter bedarf der erforderlichen Genehmigung des Auftraggebers.
Beide Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten.
Einzelheiten zu Bearbeitungszwecken, Datensicherheit, Aufbewahrung, Löschung, externen Dienstleistern und einer allfälligen Datenbekanntgabe ins Ausland werden erforderlichenfalls in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt.
13. Veröffentlichung von Ergebnissen
Sofern vertraglich vereinbart, kann Gasser Timing Ergebnisse und Ranglisten auf eigenen oder externen Ergebnisplattformen veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Der Veranstalter stellt sicher, dass die Teilnehmenden über die geplante Veröffentlichung ausreichend informiert werden und die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen kann insbesondere Namen, Startnummern, Kategorien, Laufzeiten und Platzierungen umfassen.
14. Bild- und Referenzmaterial
Gasser Timing darf den Namen einer betreuten Veranstaltung und allgemein zugängliche Veranstaltungsinformationen zur Beschreibung eigener Referenzen verwenden, sofern keine entgegenstehenden berechtigten Interessen oder vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Die werbliche Verwendung von geschützten Logos, personenbezogenen Bildern und sonstigen geschützten Inhalten setzt die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte voraus.
15. Änderungen und ergänzende Vereinbarungen
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.
Änderungen bestehender Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Gasser Timing kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz von Gasser Timing vereinbart.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsbestimmungen bleiben vorbehalten.
17. Verkauf von Waren (Online-Shop)
Dieser Abschnitt gilt für Bestellungen im Online-Shop von Gasser Timing, zum Beispiel von Zubehör für Startnummern.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen die im Shop ausgewiesenen Versandkosten an.
Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Gasser Timing die Bestellung bestätigt.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Twint. Der Versand erfolgt nach Vorauszahlung, das heisst nach Zahlungseingang.
Es gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen, sofern die Packung ungeöffnet ist. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Wer die Ware zurückgeben möchte, meldet sich vorher bei Gasser Timing (info@gassertiming.ch).
Die Portokosten der Rücksendung trägt der Versender, also der Kunde.
Geöffnete Packungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Nach Eingang der ungeöffneten Ware wird der Kaufpreis der Ware zurückerstattet. Die ursprünglichen Versandkosten werden nicht zurückerstattet.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.